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Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) ist eine EU-weit geltende Verordnung, die sicherstellen soll, dass an Schlüsselstandorten Europas ausreichend Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorhanden ist. Ferner legt AFIR fest, dass vollständige Preistransparenz, gemeinsame minimale Zahlungsoptionen und klare Informationen für Endbenutzer an öffentlichen Ladepunkten in der EU gewährleistet sein müssen.

Übersicht der neuen Richtlinien 

Gemäß der Verordnung treten ab dem 13. April 2024 eine Reihe neuer Anforderungen für Unternehmen im Bereich der EV-Ladung in Kraft:

Ad-hoc-Laden

Jeder öffentliche Ladepunkt, der ab dem 13. April 2024 in Betrieb genommen wird, muss die anonyme Bezahlung von Ladesitzungen (ohne Registrierung oder Vertragsabschluss) ermöglichen. Zusätzlich sollten die Preise für Ad-hoc-Laden an dem öffentlichen Ladepunkt ausgewiesen werden. 

Transparente Preisgestaltung

Ad-hoc-Preise, die von Ladepunktbetreibern (CPOs) erhoben werden, müssen angemessen und nicht diskriminierend sein sowie leicht zugänglich und vergleichbar. Auch müssen diese Tarife transparent gestaltet sein, d.h., alle Preisbestandteile sind dem Endverbraucher vor Start der Ladesitzung klar zu vermitteln.

Hinsichtlich der zulässigen Preisbestandteile sind diese für öffentliche Ladepunkte (über 50 kW, etwa DC-Ladesäulen) auf einen Preis pro kWh beschränkt und können optional einen Minutenpreis als Belegungsgebühr umfassen. Diese Beschränkungen treffen nicht auf Ad-hoc-Preise  für öffentliche Ladepunkte unter 50 kW zu; allerdings müssen die entsprechenden Preisbestandteile in der Reihenfolge: pro kWh, pro Minute, pro Sitzung und alle weiteren relevanten Preisbestandteile dargestellt werden.

Mobility Service Providers (MSPs) müssen zudem transparente, „faire“ und nicht benachteiligende Preise festlegen und können für das grenzüberschreitende Roaming keine zusätzlichen Gebühren verlangen.

Kontaktlose- und Online-Zahlungsarten

Gemäß der AFIR-Verordnung müssen öffentliche Ladestationen mit einer Ausgangsleistung von 50 kW oder darüber (DC-Ladestationen), die nach dem 13. April 2024 in Betrieb genommen werden, elektronische Zahlungsmethoden durch Einsatz eines Kartenzahlungsgeräts (wie ein Zahlungsterminal oder ein kontaktloses Zahlungsgerät) unterstützen. Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte mit einer Kapazität von unter 50 kW (gewöhnlich AC-Stationen), die ab dem 13. April 2024 in Betrieb genommen werden, besteht ebenso die Möglichkeit, Zahlungen online (z.B. über QR-Code) zu ermöglichen, entweder als Ersatz oder zusätzlich zur Nutzung eines Zahlungsterminals.

Intelligentes Laden

Öffentliche Ladepunkten müssen Smart Charging fähig sein und eine digitale Anbindung besitzen, um mit dem Stromnetz zu kommunizieren, Daten auszutauschen und aus der Ferne gesteuert zu werden.

Längerfristig angelegte Mandate

Neben den im April in Kraft tretenden Regelungen gibt es weitere Pflichten, die über einen längeren Zeitraum eingehalten werden müssen.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht zur Ad-hoc-Ladung für alle öffentlichen Ladepunkte mit 50 kW oder mehr, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Installation.

Die EU-Mitgliedstaaten sind ebenfalls dazu verpflichtet, für eine hinreichende Ladeinfrastruktur zu sorgen. Ab 2025 müssen entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzwerks (TEN-V) Schnellladestationen (mit einer Mindestkapazität von 150 kW) für Elektroautos alle 60 km installiert werden. 

Ladestationen (mit einer Mindestleistung von 350 kW) für Nutzfahrzeuge müssen entlang des TEN-V-Kernnetzes alle 60 km und auf dem erweiterten TEN-V-Gesamtnetzwerk alle 100 km eingerichtet werden. Die vollständigen Einzelheiten zu den AFIR-Richtlinien können Sie hier nachlesen.

Überwachung und Durchsetzung

Die Überwachung und Vollstreckung der in der AFIR definierten Vorschriften obliegen jedem EU-Mitgliedsstaat. In den meisten Ländern wird die Einhaltung durch vorhandene „offene Gesetze“ unter dem Straf- oder Verwaltungsrecht gewährleistet, was bei Zuwiderhandlungen zu Bußgeldern führen kann. Die Bußgeldhöhe variiert je Mitgliedstaat.

Wie Road Ladepunkteigentümer unterstützen kann

Wir unterstützen Ladestationsbetreiber in der gesamten EU dabei, die AFIR-Gesetzgebung einzuhalten und bieten Elektroauto-Fahrern ein nahtloses Zahlungserlebnis beim EV-Laden.

Für CPO-Kunden mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten haben wir zwei benutzerfreundliche, AFIR-konforme Lösungen im Angebot.

Tap to Pay von Road, ist eine führende Zahlungslösung der Branche, die den gesamten Lade- und Kartenzahlungsprozess, von der ersten Berührung bis zur Abrechnung, vereinfacht. Tap to Pay stellt eine ganzheitlich integrierte Zahlungslösung dar, die alle gängigen Kredit- und Debitzahlungsverfahren unterstützt, was für Ladestationsbetreiber Komplexität reduziert und Elektroauto-Fahrern einfach Zahlungsmöglichkeiten bietet. Ladepunktbetreiber müssen sich nicht mit der Verhandlung oder Einrichtung der Zahlungsinfrastruktur auseinandersetzen, da wir dies im Rahmen unserer Lösung übernehmen.

Scan to Pay ist unsere einfache, reibungslose Zahlungslösung für AC-Ladestationen mit einer Leistung unter 50 kW. Durch das Scannen eines QR-Codes gelangen Fahrer auf eine dynamische Webseite, die sämtliche kWh-Tarife und zusätzliche Preisbestandteile nach den erforderlichen Vorgaben darstellt. Scan to Pay ermöglicht es Fahrern, Ladesitzungen an öffentlichen Ladepunkten anonym zu starten, zu stoppen und mit ihrer bevorzugten Zahlungsmethode zu bezahlen. Alle gängigen Zahlungsmethoden werden akzeptiert, einschließlich Visa, Mastercard, Google Pay und Apple Pay.

Unsere Plattform ist darauf ausgelegt, alles rund um das elektrische Fahren zu verwalten, von transparenten Tarifen bis hin zu erstklassigem 24/7-Kundensupport. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie unsere Zahlungslösungen Ihrem Unternehmen die Einhaltung der AFIR-Richtlinien erleichtern können.