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Die Elektrifizierung gewerblicher Flotten ist entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität. 

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur

Mit dem am 18. September 2023 live gegangen Förderprogramm wird die Ladeinfrastruktur-Förderlandschaft des BMDV um ein ökonomisch sehr wichtiges Ladeszenario erweitert. Die insgesamt 400 Mio. € umfassende Förderung begleitet KMUs und GUs bei der Umstellung auf eine klimafreundliche sowie zukunftsorientierte Mobilität.

So wird Schnellladen am Depot, Betriebshof oder Fimenflottenparkplatz endlich zur Realität in Deutschland!

Da der Ansturm auf die 500 Mio. € betragende Förderung für Privathaushalte sehr groß ist und war, vermuten wir, dass auch viele deutsche Unternehmen die Chancen nutzen werden, um vom Förderprogramm Schnellladeinfrastruktur des BMDV zu profitieren. Auch auf Grund der Tatsache, dass die Fördergelder chronologisch nach Antragseingang abgearbeitet werden.

Aus diesen Gründen finden Sie hier alle relevanten Informationen aus Quellen des BMDV und des Projektträgers Jülich.

So können Sie Ihren Antrag, nach intern erfolgter Planung, direkt über den Projektträger Jülich stellen! 

Quick Facts der BMDV Förderung

Anteilsfinanzierung zur Anschaffung und Installation von fabrikneuen Schnellladepunkten (DC) ab 50 kW Nennleistung inklusive notwendiger Anschluss- sowie Tiefbauarbeiten

  • Die Flächen, auf denen die Schnellladesäulen errichten werden, müssen betriebseigene Flächen sein oder zumindest ausschließlich betrieblich selbst genutzt werden (hierzu zählen auch gemietete und gepachtete Flächen)
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Hierzu muss ein Ökostrom Vertrag nachgewiesen werden
  • Ladepunkte dürfen nicht öffentlich befahrbar / nutzbar sein, da die Fördermittel zum Ausbau der gewerblichen Ladestruktur gedacht sind
  • Zweckbindefrist: für die angeschaffte Ladeinfrastruktur besteht eine Zweckbindefrist von 24 Monaten ab Inbetriebnahme
  • Die Umsetzung Ihres Projektes sollte in 2024 stattfinden, nur in Ausnahmefällen genehmigt der Projektträger Jülich eine Verlängerung bis 2025. Zu diesem Zeitpunkt wird die Förderung ebenso beendet sein.
Was wird gefördert?
NICHT förderfähig:
E-Ladesäulen (Hardware) auf betriebseigenen Flächen 
Planungsleistungen Dritter
Anschlusskosten (Netzanschluss & Batteriespeichersysteme)
Leasing- und Mietausgaben
Installationskosten (z. B. Erdarbeiten)
Eigenleistungen
Energie-/Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
Ausgaben für eigenes Personal

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, mit Firmensitz in Deutschland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen und Einzelunternehmen sowie Freiberufler, mit den Rechtsformen:

Einzelunternehmen
Eingetragener Kaufmann (e.K.) 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, GmbH & Co.KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 
Offene Handelsgesellschaft (OHG) 
Kommanditgesellschaft (KG) 
Aktiengesellschaft (AG) 
Unternehmergesellschaft (UG) 
Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA 
Partnergesellschaft (PartG) 
Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaft (PartG mbB).
Kleine- und mittlere Unternehmen (KMUs*)
Pro DC-Ladepunkt
(50 – 149 kW)
Max. 14.000 €
Förderquote von bis zu 40% möglich
(Begrenzung auf 5 Mio. € pro Antrag)
Pro DC-Ladepunkt
(mehr als 150 kW)
Max. 30.000 €
Förderquote von bis zu 40% möglich
(Begrenzung auf 5 Mio. € pro Antrag)

*als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € (der letzte geprüfte Jahresabschluss (2022) muss zugrunde liegen).

Tarifmanagement, Zugangskontrolle & automatische Abrechnung = eine zukunftssichere Ladelösung für Ihr Unternehmen
Großunternehmen (GUs*)
Pro DC-Ladepunkt
(50 – 149 kW)
Max. 7.000 €
Förderquote von bis zu 20% möglich
(Begrenzung auf 5 Mio. € pro Antrag)
Pro DC-Ladepunkt
(mehr als 150 kW)
Max. 15.000 €
Förderquote von bis zu 20% möglich
(Begrenzung sauf 5 Mio. € pro Antrag)

*mehr als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz von über 50 Mio. €. Tochterunternehmen können jeweils einen eigenen Antrag stellen. Jedoch dürfen die Anträge von verbundenen Unternehmen (Tochtergesellschaften) den Gesamtförderbetrag von 30 Mio. EUR nicht überschreiten.

Was wird für die Antragstellung benötigt?

  • Vertretungsberechtigte Person mit Kontaktdaten des beantragenden Unternehmens 
  • Bankverbindung des Unternehmens 
  • Aufstellung der geplanten Ladepunkte mit Standort (inkl. Adressen)
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Nicht notwendig: Einholung und Uploads von Angeboten
  • Zugriffe: die Antragsbearbeitung beinhaltet 1 Zugang und ist passwortgeschützt
  • Nur bei KMU: vollständig ausgefüllte KMU-Erklärung mit Unterschrift

Wichtig für eine schnelle Antragsbewilligung ist die vorherige Planung Ihres Projektes. Sofern alle Unterlagen vorliegen, dauert die Befüllung des Antrags 30 Minuten (dieser kann jederzeit pausiert werden). Hier wird nach dem “first come first serve”-Prinzip gearbeitet, also vollständige Anträge chronologisch vom Projektträger Jülich abgearbeitet.

Sie haben weitere Fragen und/oder benötigen Unterstützung?

Unabhängig davon, ob Sie eine sofort einsatzbereite EV-Lademanagement-Plattform suchen oder eine auf Ihre Geschäftsanforderungen zugeschnittene Lösung, nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Unser engagiertes Team hilft Ihnen gerne bei den ersten Schritten!