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E-Dienstwagen zu Hause laden: Tipps zur Abrechnung und Kostenerstattung

Mit der steigenden Anzahl an Elektrofahrzeugen in Unternehmen wächst auch die Nachfrage nach flexiblen Lademöglichkeiten. Das Laden von E-Dienstwagen zu Hause bietet zahlreiche Vorteile, bringt aber auch Herausforderungen mit sich.

22 Mai 2024

Auf einen Blick

Mit der steigenden Anzahl an Elektrofahrzeugen in Unternehmen wächst auch die Nachfrage nach flexiblen Lademöglichkeiten. Das Laden von E-Dienstwagen zu Hause bietet zahlreiche Vorteile, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. In diesem Beitrag beleuchten wir die Vorzüge und Herausforderungen des Ladens am Wohnort, die technischen Voraussetzungen, steuerliche Vorteile sowie die Abrechnung des Ladestroms. .

Das Laden von Dienstwagen am Wohnort des Mitarbeiters bietet hohe Flexibilität und Komfort. Angestellte können ihre Fahrzeuge über Nacht aufladen und am nächsten Morgen mit voller Batterie losfahren, ohne Zeit für das Laden unterwegs zu verlieren. Dies kann auch die Effizienz steigern, insbesondere für Außendienstmitarbeiter, die häufig unterwegs sind.

Jedoch gibt es auch Herausforderungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur am Wohnort Ihres Personals den technischen Anforderungen entspricht und die Abrechnung der Ladekosten korrekt sowie transparent erfolgt.

Technische Voraussetzungen: Eine Checkliste

Um das Laden zu Hause optimal zu gestalten, sind einige technische Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Wallbox: Eine fest installierte Wallbox ist in der Regel die beste Lösung, um sicheres und effizientes Laden zu gewährleisten. Sie sollte von einem qualifizierten Elektriker installiert werden. Hardware inklusive Beratung erhalten Sie bei unserem Systempartner PRO-CHARGE.

  2. Stromzähler: Ein separater Stromzähler zur Erfassung der Ladekosten ist wichtig, um Ladevorgänge korrekt abrechnen zu können.

  3. Zugangsschutz: Der Ladepunkt sollte vor unbefugtem Zugriff geschützt sein, um Missbrauch zu verhindern. Dies kann durch Zugangsbeschränkungen wie RFID-Karten oder Schlüssel sichergestellt werden.

Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Laden von E-Dienstwagen am Wohnort des Mitarbeiters kann auch steuerliche Vorteile bieten. Laut den Lohnsteuerrichtlinien (§ 3 Nr. 50 EStG) können Arbeitgeber den Ladestrom steuerfrei erstatten, sofern dieser nachweislich für das Laden eines Dienstwagens verwendet wurde. Hierzu ist es notwendig, dass der Arbeitnehmer den Stromverbrauch dokumentiert und die Erstattung im Rahmen des sogenannten Auslagenersatzes erfolgt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine steuerfreie Erstattung der Stromkosten, was ihre Lohnsteuerlast nicht erhöht.

Für Arbeitgeber bietet diese Regelung den Vorteil, dass die Erstattung von Ladekosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, was sich steuermindernd auswirkt. Wichtig ist jedoch, dass die Erstattung ordnungsgemäß dokumentiert und abgerechnet wird.

Abrechnung der Ladekosten

Die Abrechnung der Ladekosten ist ein zentraler Aspekt beim Laden am Wohnort. Um die Kosten korrekt zu erfassen, sollte der Verbrauch über einen separaten Stromzähler gemessen werden. Der Arbeitgeber kann dann einen festen Erstattungssatz pro Kilowattstunde festlegen, der dem Mitarbeiter erstattet wird.

Eine automatisierte Abrechnungslösung, wie sie in vielen modernen Lademanagementsystemen integriert ist, kann diesen Prozess erheblich vereinfachen. Hierbei wird der Ladestrom automatisch erfasst, und die Erstattung erfolgt monatlich ohne zusätzliche Bürokratie.

Herausforderungen und Lösungen

Natürlich gibt es auch Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Dazu zählen die Sicherstellung einer korrekten Abrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorgaben und die technische Ausstattung der Wohnorte Ihres Personals. Unser Leitfaden für Arbeitgeber bietet detaillierte Informationen und Lösungen, wie Sie diese Herausforderungen meistern können. Er enthält praxisnahe Tipps zur Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur, zur Abrechnung und Erstattung sowie zur nahtlosen Dokumentation der Vorgänge.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich Informations- und Werbezwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Es liegt in der Verantwortung des Verbrauchers, die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen. Aus diesem Inhalt können keine Rechte, Ansprüche oder Entitlements abgeleitet werden.